Wer heute im Norden baut, plant die Energiewende im eigenen Zuhause direkt mit ein. Die Bundesländer Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein haben klare gesetzliche Vorgaben für den Einsatz von Photovoltaik (PV) bei Neubauten und Dachsanierungen geschaffen. Wir sorgen dafür, dass Sie diese Pflichten nicht nur erfüllen, sondern Ihr Eigenheim wirtschaftlich und zukunftssicher aufstellen.
Die spezifischen Anforderungen in Ihrer Region
Jedes Bundesland hat im Rahmen seiner Bauordnung (NBauO, HBauO und LBO SH) eigene Eckdaten festgelegt. Wir setzen diese für Sie um.
Hamburg: Die 30-Prozent-Regel
In der Hansestadt ist die Solarpflicht bereits seit 2024 etabliert.
Vorgabe: Bei Neubauten sowie wesentlichen Dachumbauten müssen mindestens 30 % der Bruttodachfläche mit Photovoltaikanlagen belegt werden.
Wichtiger Ausblick: Ab 2027 wird für Flachdächer (bis 10° Neigung) zusätzlich das Solargründach Pflicht – wir beraten Sie schon heute zu vorteilhaften Kombi-Lösungen.
Weitere Infos unter: > PV-Pflicht auf Dächern in Hamburg – hamburg.de
Niedersachsen: Klare 50-Prozent-Quote
Seit Januar 2025 ist PV für alle Neubauten Standard, seit 2026 gilt dies verstärkt auch für Sanierungen.
Vorgabe: Hier müssen mindestens 50 % der geeigneten Dachfläche genutzt werden.
Mindestgröße: Die Pflicht greift bei Gebäuden ab einer Dachfläche von 50 m².
Weitere Infos unter: > PV-Pflicht in Niedersachsen ab 2025 – Klimaschutz Niedersachsen
Schleswig-Holstein: Fokus auf Vollausnutzung
In Schleswig-Holstein gilt seit dem 29. März 2025 die Solarpflicht für alle neuen Wohngebäude. Seit dem Ende der Übergangsfrist im März 2026 ist die Regelung nun für jedes neue Bauvorhaben verbindlich.
Vorgabe: Schleswig-Holstein setzt nicht auf eine pauschale Prozentquote, sondern verlangt die Nutzung der gesamten für Solarnutzung geeigneten Dachfläche.
Flexibilität: Die Pflicht kann auch durch Solarthermie oder Anlagen an Fassaden erfüllt werden, sofern die Dachnutzung technisch nicht möglich ist.
Weitere Infos unter: > Fragen & Antworten EWKG zu Photovoltaik bei Gebäuden – schleswig-holstein.de
Warum sich die „Pflicht“ für Sie als Hausbesitzer lohnt
Auch ohne die staatliche KfW-Förderung für Renditeobjekte ist die PV-Anlage für Sie als Eigennutzer ein massiver Gewinn:
Kostensicherheit: Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde vom eigenen Dach spart Ihnen teuren Zukauf beim Versorger.
Wertsteigerung: Ein nach modernsten Standards ausgestattetes Haus (PV-bereit, Wallbox-fähig) hat einen deutlich höheren Wiederverkaufswert.
Unabhängigkeit: Kombiniert mit einer modernen Wärmepumpe heizen Sie Ihr Zuhause zu einem großen Teil mit der Kraft der Sonne.
Steuervorteile: Auch für private Anlagen profitieren Sie weiterhin von der 0 % Mehrwertsteuer auf Hardware und Installation.
Weitere Infos unter: > FAQ Photovoltaikanlagen und Umsatzsteuer – Bundesfinanzministerium
Bauen Sie nachhaltig, bauen Sie sicher. Wir freuen uns darauf, Ihr Projekt im Norden gemeinsam mit Ihnen zu realisieren!